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   BVerwG, 23.11.1967 - I WB 18.67   

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BVerwG, 23.11.1967 - I WB 18.67 (https://dejure.org/1967,798)
BVerwG, Entscheidung vom 23.11.1967 - I WB 18.67 (https://dejure.org/1967,798)
BVerwG, Entscheidung vom 23. November 1967 - I WB 18.67 (https://dejure.org/1967,798)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BDH, 31.01.1958 - WB 6/57
    Auszug aus BVerwG, 23.11.1967 - I WB 18.67
    Die am Schluß des Schreiben vom 25.10.1966 enthaltene, vom Antragsteller als Beleidigung gewertete Wendung, daß der Ton einer Aussage geeignet sein könne, einen sonst unerklärlichen negativen Eindruck hervorzurufen, kann, sofern ihr der Charakter einer selbständigen Rüge oder Zurechtweisung beizulegen ist, zwar als solche anfechtbar sein (vgl. Entscheidung des Wehrdienstsenatsvom 31.1.1958 - WB 6/57 -).
  • BVerwG, 08.09.1988 - 1 WB 17.87

    Vorgehen gegen den Bescheid des Bundesministers der Verteidigung betreffend die

    Der erstmals im gerichtlichen Antragsverfahren gestellte Antrag, die im Oktober 1984 auf eigenen Wunsch abgebrochene Ausbildung fortsetzen zu dürfen, stellt gegenüber dem mit der Beschwerde vom 25. April 1986 verfolgten Begehren, erneut zur Laufbahn der OffzMilFD zugelassen zu werden, eine Antragserweiterung dar und ist daher wegen Fehlens des Vorverfahrens unzulässig (BVerwGE aaO; vgl. BVerwG Beschlüsse vom 23. November 1967 - 1 WB 18/67 -, vom 23. Dezember 1970 - 1 WB 93/70 -, vom 9. April 1975 - 1 WB 105/73 - und BVerwGE 43, 342).
  • BVerwG, 07.11.1990 - 1 WB 20.90

    Versetzung eines Berufssoldaten - Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot

    Wenn sogar die Aufnahme angeblich unrichtiger Feststellungen in die schriftliche Begründung eines mündlich erteilten Befehls bzw. einer Maßnahme ihrerseits keine selbständig anfechtbare Maßnahme darstellt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 23. November 1967 - 1 WB 18/67 - und vom 20. November 1969 -1 WB 78/69), so gilt entsprechendes um so mehr für die Aufnahme angeblich unrichtiger Feststellungen in die Begründung einer Rechtsbehelfsentscheidung, die ihrerseits nicht einmal eine "Maßnahme" im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO ist.
  • BVerwG, 15.01.1969 - I WB 57.68

    Rechtsmittel

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß Gegenstand des Antragsverfahrens nur sein kann, was Gegenstand des Vorverfahrens gewesen ist (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 23. November 1967 - I WB 18/67 - undvom 10. Mai 1968 - I WB 22/68).
  • BVerwG, 20.11.1969 - I WB 78.69

    Zulässigkeit der Anfechtung der Begründung einer Versetzungsverfügung -

    Wenn eine Maßnahme unrichtig begründet ist, kann sie als solche anfechtbar sein; eine besondere Anfechtbarkeit gerade der betreffenden Gründe unter dem Gesichtspunkt, daß sie für den Antragsteller nachteilig sein könnten, ist nicht gegeben (vgl. BVerwG Beschluß vom 23. November 1967 - I WB 18/67).
  • BVerwG, 26.03.1969 - I WB 29.69

    Beschwerde gegen die Neuerstellung einer dienstlichen Beurteilung - Erstellung

    Der eigentliche Beschwerdegegenstand kann, da er sich als Bestandteil der Gründe einer Entscheidung darstellt, grundsätzlich nicht für sich allein mit dem gegen diese Entscheidung gegebenen Rechtsmittel angefochten werden (BVerwG Beschluß vom 23. November 1967 - I WB 18/67).
  • BVerwG, 20.12.1967 - I WB 23.67

    Rechtsmittel

    In einer anderen, gegen den Amtschef gerichteten Beschwerde des Antragstellers vom 5.11.1966, in der der Senat in der Sache I WB 18/67 am 23.11.1967 entschieden hat, führte der Antragsteller u.a. aus, es sei das dritte Mal, daß Oberst Dr. ... Gr. versuche, ihm auf Grund unwahrer Anschuldigungen Dritter eine Belehrung oder Ermahnung zu erteilen.
  • BVerwG, 14.01.1970 - I WB 17.69

    Anspruch auf ordnungsgemäße Dienstgradbezeichnung - Abweisung einer

    Es genügt insoweit, daß eine dem öffentlichen Recht zugehörige Handlung eines Vorgesetzten vorliegt, die auf der Grundlage des Vorgesetzten/Untergebenenverhältnisses getroffen worden ist (vgl. BVerwG Beschluß vom 23. November 1967 - I WB 18/67).
  • BVerwG, 11.11.1975 - I WB 32.74

    Antrag auf Feststellung, dass es der BMVg rechtswidrig unterlassen habe, die

    Der Soldat kann daher im gerichtlichen Antragsverfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung feststellen lassen, daß eine Handlung oder - wie hier - eine Unterlassung eines Vorgesetzten wegen Verstoßes gegen die Fürsorgepflicht rechtswidrig war (so schon BVerwG Beschluß vom 23. November 1967 - I WB 18/67; vgl. ferner BVerwG Beschluß vom 23. April 1975 - I WB 189/72, I WB 227/72 - sowie BVerwGE 36, 218, 225 [BVerwG 28.10.1970 - BVerwG VI C 55.68] und 36, 192, 201).
  • BVerwG, 05.11.1968 - I WB 75.68

    Rechtsmittel

    Der Beschwerdegegenstand kann aber, da er sich als Bestandteil der Gründe einer Entscheidung darstellt, nicht für sich allein mit dem gegen diese Entscheidung gegebenen Rechtsmittel angefochten werden (BVerwG Beschluß vom 23. November 1967 - I WB 18/67).
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